Nun da ich mich seit kurzem in die Selbstständigkeit gewagt habe, zumindest mit einem Kleingewerbe, befasst man sich dann doch mit einigen Dingen die nützlich für das Gewerbe sein könnten. Und man befasst sich auch mit Dingen über die man sonst wenig nach denkt. Ich bekam freundlicherweise diesen Text zur Verfügung gestellt, von einer Webseite die sich mit Büromöbel sehr gut auskennt. In diesem Text geht es darum wie lange man Büromöbel abschreiben muss, ich hätte nicht Gedacht das es so lange Abschreibungsfristen gibt, aber man lernt ja immer dazu.
Viel Spaß beim lesen und vielen dank an http://www2.schaefer-shop.de/ .
Unter dem Begriff Abschreibung werden im betrieblichen Rechnungswesen planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen insbesondere von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zusammengefasst. Dementsprechend unterliegen auch neue Büromöbel aufgrund einer anzunehmenden Wertminderung durch Verschleiß, Nutzungsspuren, Alter und so weiter der Abschreibung.
Ob das System der Abschreibung vor allem in Bezug auf das Anlagevermögen positiv oder eher negativ bewertet wird, hängt sowohl von den Abschreibungsarten als auch von der Sichtweise bezüglich des Anlagevermögens ab. Hier wollen wir aber das Thema nicht weiter vertiefen.
Interessant ist eher noch die Abschreibung Geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG). Hier ist derzeit die Neuwertgrenze von 410 Euro netto festgeschrieben. Bis zu diesem Wert können Anlagegegenstände sofort abgeschrieben werden, vorausgesetzt, dass diese Gegenstände den Anforderungen an die GWG erfüllen. Darunter dürften auch viele Büromöbel, beispielsweise Bürostühle fallen.
Ausgehend von der Fragestellung ist viel interessanter, wie das Abschreibungsverfahren bei neuen Büromöbeln zur Anwendung kommt.
13 Jahre
Mit der Lieferung neuer Büromöbel gehen diese in das Anlagevermögen des Unternehmens ein und können entsprechend der gültigen Abschreibungstabelle abgeschrieben werden. Ausgenommen davon sind geringwertige Wirtschaftsgüter, die zwar auch Teil des Anlagevermögens werden, allerdings sofort abgeschrieben werden.
Zum Stichtag der Anschaffung der Büromöbel beginnt auch die Abschreibungsfrist, die sich in einzelne Abschreibungsperioden unterteilt. Die Wirkung der Abschreibung entfaltet sich mit dem planmäßigen Zeitraum, in dem die neuen Büromöbel vom Neuwert zum Niederstwert absteigen.
Für Büromöbel mit einem Anschaffungswert ab 410 Euro gelten derzeit Abschreibungsfristen von 13 Jahren. Das heisst, der Wert dieser Büromöbel muss über 13 Jahre abgeschrieben werden.
Das setzt natürlich voraus, dass Schreibtische, Schreibstühle, Regale, Büroschränke und andere Büromöbel mit einem Anschaffungswert über 410 Euro diese Zeit auch überleben müssen.
Hochwertige Büromöbel sollten das bei bestimmungsgemäßer Nutzung auch locker schaffen, selbst wenn sie dann wahrscheinlich nicht mehr wie neu aussehen.
Problemfall Bürostuhl
Hochwertige Bürostühle mit ergonomischen Eigenschaften und komfortabler Ausstattung sind häufig recht teuer. Da wird die Grenze zum GWG schnell überschritten. Wichtig ist, dass solche hochwertigen Bürostühle auch von entsprechender Stabilität und Qualität sind, damit sie den Abschreibungszeitraum von 13 Jahren überleben können. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Polsterungen, Bezugsstoffe und eventuell vorhandene Rollen gelegt werden. Letztlich wirkt in einem gut eingerichteten Büro nichts schäbiger, als abgenutzte, verschlissene und nicht funktionierende Bürostühle.
Dementsprechend hat die Abschreibungsdauer von derzeit 13 Jahren auf neue Büromöbel auch Wirkungen auf die Auswahl und Anschaffung moderner Büromöbelprogramme. Bevorzugt hier hochwertig verarbeitete Möbel aus geeigneten, strapazierfähigen und pflegeleichten Materialien, damit die 13 für Sie nicht zur Abschreibungsfalle wird.