Weinbergschnecke vom Aussterben bedroht
Ich habe Gestern ein paar Bilder von einer Weinbergschnecke gemacht und dann ein bisschen was im Internet darüber gelesen und habe dabei festgestellt, die Weinbergschnecke ist vom Aussterben bedroht. Ich dachte davon gibt es massig Tiere, da habe ich wohl falsch gedacht. Man muss sogar in Deutschland mit Bußgeldern rechnen wenn man die Tierchen aufsammelt, falls es jemand sieht und anzeigt.
Auf dieser Webseite wird sehr ausführlich über diese Schnecke geschrieben.
Und hier ist auch eine kleine Kurzinfo:
Die Weinbergschnecke (Helix pomatia) ist eine ausgewachsen bis zu 10 cm lange und etwa 30 g schwere gehäusetragende Landschnecke, die systematisch zu den Landlungenschnecken (Stylommatophora) und hier zur Familie der Helicidae gerechnet wird. Sie kommt vor allem auf kalkreichen feuchten Böden vor.
Weinbergschnecken sind im Westen bis nach Mittelfrankreich und Südengland, im Norden bis nach Südschweden und -norwegen, im Osten bis nach Estland, Weißrussland und die westliche Ukraine sowie im Süden bis Norditalien, auf der Balkanhalbinsel bis nach Mazedonien verbreitet.
In freier Natur kann sie ein Alter von acht Jahren erreichen, bei Gehegeschnecken ist bei guter Pflege eine Lebenserwartung von 20 Jahren nicht selten.
Die Weinbergschneckenverordnung
Die Weinbergschneckenverordnung regelte in Baden-Württemberg zwischen 1973 und 2005 das Einsammeln von Weinbergschnecken.
Nach der Verordnung war es in den einzelnen Stadt- undLandkreisen erlaubt, zwischen dem 1. April und dem 15. Juni in dreijährigem Turnus Weinbergschnecken zu sammeln. Die Sammler mussten mindestens zehn Jahre alt sein und die Schnecken einen Gehäusedurchmesser(Schonmaß) von mindestens 32 Millimetern haben. Dies konnten die Sammler mit speziellen Messringen, die mitzuführen sie verpflichtet waren, feststellen.
Da die Weinbergschnecke aber vom Aussterben bedroht ist, wurde gemäß der Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung ein generelles Sammelverbot verhängt. Die Weinbergschnecke gilt seitdem als besonders geschützt und darf daher nicht mehr gesammelt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet.
© Holger Langmaier